Grundlage des QMS in Arzt-Praxen

Im Jahre 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie erlassen, durch die alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser verpflichtet sind, ein Qualitätsmanagement einzuführen.

Dabei sollten Sie spätestens alle drei Jahre nach der Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein QMS einführen, aufrechterhalten und weiterentwickeln. Dabei geht es nicht darum, den Heilerbingern Steine in den Weg zu legen, sondern vielmehr darum, die Qualität ihrer Leistungen stetig zu verbessern.

Was bedeutet das für eine Praxis?

Es soll ein QMS eingeführt werden, dass alle Belange der Praxis abdeckt, den Mitarbeitern hilft und das Wohl der Patienten sicherstellt. Dabei ist es wichtig, das jeweilige QMS auf die Praxis abzustimmen und anzupassen.

  • Muss ich jetzt eine 9001 bei mir in der Praxis einführen?

Nein, das heißt es nicht. Natürlich kann man sich an dieser an und für sich sehr guten Norm orientieren, aber sie muss sie nicht in allen Belangen eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, die Elemente auszuwählen, die hilfreich sind und die Tätigkeit in der Praxis unterstützten.

  • Ist so eine Zertifizierung nicht teuer?

Viele verwechseln die Einführung eines QMS mit der Zertifizierung. Der G-BA schreibt in seiner Richtlinie lediglich ein QMS vor, es wird jedoch keinerlei Zertifizierung verlangt.
Das ist für Praxisinhaber ein wichtiger Punkt. Es müssen also nur die Elemente in der Praxis eingeführt werden, welche auch benötigt werden. So entsteht ein individuell angepasstes, hilfreiches und lebendiges QMS.
Darüber hinaus bringt dies weitere, nicht unerheblichen Vorteile: Es spart Zeit und Geld.

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Dr. Thomas Spielau - Der Zertifizierungsexperte - Footer